Forderung 2 - Verwendung eines einheitlichen Klassifikationsschemas für digitale Anwendungen im Gesundheitswesen

Verwendung eines einheitlichen Klassifikationsschemas für digitale Anwendungen im Gesundheitswesen

Forderungen:
Digitale Anwendungen im Gesundheitswesen sollten anhand des Ausmaßes, in dem eine medizinische Versorgungsleistung erbracht werden soll, klassifiziert werden.

Rationale:
Zur Harmonisierung des Umgangs mit digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen schlagen wir vor, das Ausmaß, in dem eine medizinische Versorgungsleistung unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) erbracht wird, als Grundlage für deren Klassifikation zu nehmen (s. Abbildung). Analog zum britischen NICE-Framework (“NICE | The National Institute for Health and Care Excellence,” n.d.) empfehlen wir, Anwendungen, die lediglich dem Datenaustausch zwischen LeistungserbringerInnen oder der alleinigen Information von PatientInnen dienen, unter dem Begriff „Digital Health“ (European Commission (EC), 2019), also digitale Anwendungen im Gesundheitswesen, zu fassen. Anwendungen, die das Selbstmanagement einer Krankheit oder deren Prävention, etwa durch Bewegungsförderung, und somit das Wohlbefinden der PatientInnen zum Ziel haben, sollten als Telehealth-Anwendungen verstanden werden. Erst die Erbringung einer medizinischen Versorgungsleistung durch LeistungserbringerInnen über eine (z.B. geographische) Distanz hinweg und unter Verwendung von IKT (unabhängig vom Ausspielweg) konstituiert Telemedizin (Sood et al., 2007). Wir gehen davon aus, dass dies die Konzeption und Nutzung von digitalen Gesundheitsanwendungen in Zukunft erleichtern wird, wenn auch für die Abrechenbarkeit einer Anwendung im deutschen Gesundheitsweisen weiterhin die vier Produkttypen laut Medizinproduktegesetz grundlegend sein werden. Das Begriffsverständnis rund um digitale Anwendungen im Gesundheitswesen ist in untenstehender Abbildung dargestellt (nach Otto et al., 2020).

Was daraus folgt:
Vorhandene digitale Anwendungen im Gesundheitswesen, auch solche in der Pilotphase und des zweiten Gesundheitsmarkts, müssen entsprechend dieser Definitionen klassifiziert werden. Daraus wird ersichtlich, welche Anforderungen an Evidenz je Anwendungstyp bestehen, sodass eine zielgerichtete Planung der Evaluierungsphase möglich wird.

Warnung:
Eine falsche oder synonyme Verwendung der o.g. Begriffe führt zu einer falschen Klassifikation digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen und somit zu einer falschen Einschätzung der für eine erfolgreiche und nachhaltige Implementierung benötigten Evidenz.


Literaturverzeichnis
European Commission (EC). (2019). eHealth: Digital health and care - Overview [Text]. Public Health - European Commission. https://ec.europa.eu/health/ehealth/overview_en
Sood, S., Mbarika, V., Jugoo, S., Dookhy, R., Doarn, C. R., Prakash, N., & Merrell, R. C. (2007). What is telemedicine? A collection of 104 peer-reviewed perspectives and theoretical underpinnings. Telemedicine and E-Health, 13(5), 573–590. https://doi.org/10.1089/tmj.2006.0073

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